Home NewsRecht Brogsitter’s Sanct Peter: Niederlage gegen den Feinschmecker – Sieg für die Pressefreiheit

Brogsitter’s Sanct Peter: Niederlage gegen den Feinschmecker – Sieg für die Pressefreiheit

by Götz A. Primke

Wie das Medien-Nachrichtenportal Meedia heute meldet, hat wieder ein Gastronom gegen Pressefreiheit und Freiheit der Meinungsäußerung geklagt – und verloren. Der Feinschmecker musste seinen ersten Rechtsstreit gegen einen Restaurantbesitzer führen – und gewann ihn vor dem Landgericht Köln gegen Hans-Joachim Brogsitter. Brogsitter hatte den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Kritik beantragt, mit der auch das Erscheinen des aktuellen „Der Feinschmecker Hotel- und Restaurant Guide 2011“ hätte verhindert werden können. Er sah sein Haus in dem Führer nicht angemessen gewürdigt und bewertet.

Die Gastro-Kritiker der Zeitschrift haben das Restaurant „Brogsitter’s Sanct Peter“ in ihrem Guide 2011 gegenüber dem Vorjahr von drei auf zwei Feinschmecker-Punkte herabgestuft. Ihr Test erschien zum ersten Mal am 11. August im Taschenbuch „Die 600 besten Restaurants in Deutschland 2010/2011“, das der September-Ausgabe von Der Feinschmecker beilag. In einer gekürzten Fassung sollte er auch im „Der Feinschmecker Hotel- und Restaurant Guide 2011“ abgedruckt werden. Diesen Führer veröffentlicht der Jahreszeiten-Verlag alljährlich auf der Frankfurter Buchmesse. Wie lautete nun der Text, der dem Gastronom eine Klage wert war?

Doch wenige Tage vor der Eröffnung der diesjährigen Frankfurter Buchmesse beantragte Brogsitter beim Landgericht Köln, die Passage aus dem Taschenbuch zu untersagen. Den strittigen Text hat der Jahreszeiten-Verlag in der gesamten Guide-Auflage geschwärzt, so dass das Buch in Frankfurt pünktlich erscheinen konnte. Der Text hätte gelautet:

„Das traditionsreiche Gasthaus hat zwar eine schicke neue Lounge, und die Hofterrasse ist im Sommer noch immer ein sehr beliebter Platz. Dem holzgetäfelten Gourmetrestaurant täte eine Auffrischung allerdings gut. Die Variation von der Gänseleber mit Eis auf säuerlichem Himbeergelee, Mousse- Röllchen und einem arg festen Würfel in Schokolade hatte einen leicht bitteren Nachgeschmack, der Hummer auf Kalbskopf war dagegen nahezu aromafrei. Zum Maibock servierte der altmodisch-steife Service („bitte sehr, gnädige Frau“) ein mehliges Haselnuss-Kartoffel-Püree. Lichtblick: der geschmorte Schenkel vom Milchferkel auf Spitzkohl mit Kreuzkümmeljus.“

Heute hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Text weiter publiziert werden darf. Es ist das erste Mal in der 35-jährigen Geschichte des Magazins Der Feinschmecker, dass ein Text geschwärzt wurde, weil ein Gastronom auf dem Rechtsweg versucht hat, die Veröffentlichung eines Testberichts zu verhindern. „Die Redaktion ist erleichtert über dieses Urteil aus Köln, denn es kann nicht sein, dass eine begründete kritische Meinungsäußerung selbst in unserem Metier nicht mehr erlaubt sein soll“, sagte Feinschmecker-Chefredakteurin Madeleine Jakits.

Hans-Joachim Brogsitter wollte sich auf MEEDIA-Anfrage nicht zu dem Gerichtsentscheid äußern. Ihm liege das Urteil noch nicht in schriftlicher Form vor.

Q: Meedia

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